Hymer - Katalog Seite 193
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GARANTIEBEDINGUNGEN 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Kunden aus unserer Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Vorstehende Regelungen gelten auch für künftig entstehende Forderungen. 2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Kaufsache (insbesondere aus Versicherungsverträgen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Der Veräußerung steht die Verwendung zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen durch den Kunden gleich. 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, sodass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. 4. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Wir selbst werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches XV. Gerichtsstand; geltendes Recht 1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen ist Wangen im Allgäu. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. 2. Gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland sind wir auch berechtigt, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Züricher Handelskammer durch einen oder drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Zürich, Schweiz. Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache abgehalten. Der Schiedsspruch ist für die beteiligten Parteien endgültig und bindend. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen ist ausgeschlossen. XVI. Teilunwirksamkeit Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner Punkte seiner Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden unwirksame Regelungen unverzüglich durch eine neue Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. XVII. Speicherung personenbezogener Daten Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsvorfälle firmen- und personenbezogene Daten speichern. (Die aktuellen Verkaufs- und Lieferbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und ausgedruckt werden). Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG, Käferhofen 10, 88239 Wangen, GERMANY. Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. 5. Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung im Rahmen von Ziffer 2. und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder seine uns gegenüber obliegenden vertraglichen Pflichten nicht ordentlich erfüllt. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierig- Garantiebedingungen Stand 04/2012 keiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch. 6. Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines Das von der Firma Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG eingeführte Qualitätsmanagementsystem erfüllt die Anforderungen nach DIN ISO 9001:2008. Sämtliche HYMER-Produkte sind aus besten Werkstoffen hergestellt und müssen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Wir können ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und sie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken versichern. deshalb eine Garantie wie folgt einräumen: 7. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten 1. Garantiezeitraum HYMER-Hauptkatalog „Professionelle Steigtechnik für Industrie und Handwerk“ = 10 Jahre Ware ist dem Kunden untersagt. Von einer Pfändung oder von jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl den Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Uns trotz eines Obsiegens in einem hieraus folgenden Rechtsstreit verbleibende ALU-PRO-Katalog = 5 Jahre Diese Garantiezeiträume gelten ausschließlich für die in diesen Katalogen entsprechend gekennzeichneten Produkte. Für alle anderen Sortimente sowie Produkte der Bereiche Sonderkonstruk- Kosten hat der Besteller zu tragen. 2. Garantieleistungen a. Die Garantie beginnt am Tag des Kaufes. Als Nachweis dienen Rechnungen oder Kaufbelege. schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Bestellers. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Mehrpreises und aller Kosten verlangen. 9. Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. XIII. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte 1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto fällig, wenn und soweit nichts anderes vereinbart ist. 2. Sollten infolge der Zeitverhältnisse andere Zahlungsbedingungen erforderlich werden, als in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegeben, so treten diese ohne Verpflichtung zur Voranzeige in Kraft. 3. Die Zurückbehaltung uns geschuldeter Beträge wegen irgendwelcher Mehransprüche und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht von uns unstreitig gestellt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 4. Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach unserer Wahl noch ausstehende restliche Mehrpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen. 5. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. tionen und Fahrzeugtechnik gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. b. Die Garantie ist ausschließlich auf Materialfehler bei Aluminium- und Stahlteilen beschränkt. c. Nicht unter die Garantie fallen Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Veränderung der Ware zurückzuführen sind. d. Der Garantieanspruch besteht ausschließlich für Schäden am Vertragsgegenstand. e. Im Garantiefall wird nach unserer Wahl nachgebessert oder Ersatz geleistet. f. Diese Garantiebedingungen gelten für alle unter Ziff. 1 aufgelisteten HYMER-Produkte, die nach dem 31.03.2012 gekauft wurden. g. Kein Garantieanspruch gilt für Aufwendungen für Aus- und Einbau, die Überprüfung entsprechender Teile und Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz. h. Die Lieferfähigkeit von Ersatzteilen (auch Verschleißteilen) begrenzt sich auf den hier angegebenen Garantiezeitraum bzw. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Hauptproduktes. 3. Rücktransport Der Garantiebegünstigte hat die Ware zur Prüfung bzw. grundsätzlichen Feststellung des Garantiefalles auf seine Kosten und auf seine Gefahr an den Erfüllungsort (HYMER, Wangen) zu versenden. Im anerkannten Garantiefall erstattet HYMER die Kosten des günstigsten Transportweges. Schriftliche Angaben zu den Produkten und deren Bilder können im Einzelfall von der tatsächlichen Ausführung abweichen. Auch bleiben Irrtümer, Preis- und Konstruktionsänderungen vorbehalten. Alle Preise sind empfohlene Verkaufspreise an den gewerblichen Kunden. Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG, Käferhofen 10, 88239 Wangen, GERMANY ANHANG 8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall Leitern vorherigen Zustimmung berechtigt. 2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen ist der jeweilige Standort, von dem die Lieferung ausgeführt wird. Tritte und Arbeitspodeste XII. Sicherheiten 1. Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer Fahrgerüste in die USA, in US-Territorien oder nach Kanada ist der Besteller/Kunde als Inverkehrbringer unserer Waren bzw. Liefergegenstände auf diesen Märkten uns gegenüber dafür verantwortlich, dass die Produkte den dort einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen. Zahlungen gelten nicht als Barzahlung. XIV. Abtretung, Erfüllungsort Steigleitern lichen Anforderungen und Verkehrsanschauungen entsprechende Gerätebeschreibung und Montage- bzw. Bedienungsanleitung beifügen. 3. Bei Weiterveräußerung unserer Waren bzw. Liefergegenstände durch den Besteller/Kunden 6. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Wechsel- Treppen, Plattformen, Bühnen Lieferungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, insbesondere bei Lieferungen in die USA, in US-Territorien oder nach Kanada – eine den dortigen gesetzlichen bzw. behörd- 193
198 Seiten | Gültig bis 12/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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