HEWI Katalog Beschläge Seite 450
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Allgemeine Verkaufsbedingungen I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge, die überwiegend die Lieferung von Waren an Kunden, deren maßgebliche Geschäftsadresse in Deutschland liegt, zum Gegenstand haben. Zusätzlich übernommene Pflichten lassen die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt. 2. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung des Kunden vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen. 3. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 5. Die vorstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Stand 02.01.2020) haben für alle ab dem 02.01.2020 abgeschlossenen Verträge Gültigkeit und ersetzen insoweit unsere bisher gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ersatzlos. II. Abschluss und Inhalt des Vertrages, Geltung der Angebote 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Freibleibend in diesem Sinne bedeutet, dass wir unsere Angebote noch bis zu einem Werktag nach Zugang der Bestellung des Kunden widerrufen können. 2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgeblich. Konstruktive Änderungen im Interesse des technischen Fortschritts behalten wir uns vor. 3. Der Kunde ist bereits vor einem Vertragsabschluss dazu verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn (a) die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung, die von der gewöhnlichen Verwendung abweicht, ausgeht, (b) die Ware unter unüblichen Bedingungen eingesetzt wird oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, (c) die Ware unter Bedingungen eingesetzt wird, die ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko mit sich bringen, oder (d) die Ware 442 | HEWI Beschläge außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 4. Der Kunde ist verpflichtet, die Konformität der Produkte mit in Deutschland geltenden Vorgaben selbst zu prüfen, sofern die Konformität – z.B. aufgrund des jeweiligen Einsatzgebiets der Ware – nicht einheitlich geregelt ist. Insoweit besteht auch keinerlei Beratungspflicht von uns. 5. Unsere Angaben zur Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren dar. 6. Mit Ausnahme der Abnahme der Ware nach § 433 Abs. 2 BGB ist eine Abnahme der Ware nicht vereinbart. 7. Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. 8. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt. 9. Wir sind nicht zu Leistungen verpflichtet, die weder in dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag noch in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt sind. Insbesondere sind wir nicht zur Beratung des Kunden verpflichtet. III. Pflichten von HEWI 1. Wir sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer II.2. und Ziffer II.3. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Qualität und Verpackung die vereinbarten Waren zu liefern. 2. Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW Incoterms 2020 an der in unserem Vertragsabschlussdokument bezeichneten Lieferanschrift, oder, sofern darin keine Lieferanschrift genannt ist, EXW Hagenstraße 2. 34454 Bad Arolsen-Mengeringhausen Incoterms 2020. 3. Vereinbarte Termine begründen keine Fixtermine. Für die Einhaltung des Liefertermins kommt es auf den Zeitpunkt der Lieferung an. 4. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung. 5. Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, vorausgesetzt, dass der Kunde zu beschaffende Unterlagen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, Anzahlungen vereinbarungsgemäß leistet und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Wir sind berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Liefertermin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird, es sei denn, dass die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist oder der Kunde dem Nacherfüllungsangebot innerhalb angemessener Frist widerspricht. Im Falle der Nacherfüllung erstatten wir die als Folge der Terminüberschreitung nachweislich notwendigen Mehraufwendungen des Kunden, soweit wir nach den in Ziffer VI. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen für Schäden einzustehen haben. 6. Sollten wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Beachtung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen im Lieferverzug sein und der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Verzugs gegen uns haben, so ist im Falle des Lieferverzugs unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des vereinbarten Nettokaufpreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware, maximal jedoch auf 5% des Nettokaufpreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. IV. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug 1. Sofern sich aus unserem Vertragsabschlussdokument nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise EXW Bad Arolsen Incoterms 2020, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis ohne Skontoabzug zu dem in unserem Vertragsabschlussdokument bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Preis sind die uns obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. 3. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt. 4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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