HEWI Katalog Beschläge Seite 272
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Technische Information | DIN 18273 FEUERSCHUTZBESCHLÄGE NACH DIN 18273 Feuerschutzgarnituren unterliegen speziellen Anforderungen hinsichtlich ihrer Konstruktions-, Funktions- und Beanspruchungskriterien. Festlegt sind diese Anforderungen in folgenden Normen: DIN 4102, Teil 5 + 18 DIN 18082, Teil 1 DIN 18095, Teil 1 + 2 DIN 18273 HEWI Feuerschutzgarnituren erfüllen die Vorgaben der oben stehenden Normen und sind geprüft. HEWI Feuerschutzgarnituren werden entsprechend den Richtlinien der Bauregelliste A (6.17) güteüberwacht und haben ein Überwachungszertifkat (ÜZ). Weitere Informationen finden Sie unter: www.hewi.de F Bitte beachten: Dies gilt nur, wenn die Garnituren als komplette Einheit mit allen Zubehörteilen von einem Hersteller eingebaut werden, d.h. die Bauteile dürfen nicht von mehreren Herstellern gemischt werden. Zitat DIN18273, Absatz 5.1: „Türdrückergarnituren für Feuerschutz- und Rauchschutztüren müssen eine Baugruppe bilden, deren Einzelteile vom Beschlaghersteller aufeinander abzustimmen sind. Der Beschlaghersteller hat diese Einzelteile als zusammengehörig zu benennen und zu bezeichnen (z. B. in Stücklisten). Ein Zusammensetzen einer Drückergarnitur aus nicht benannten Einzelteilen - auch des gleichen Herstellers - ist nicht zulässig, auch dann nicht, wenn auch für diese Einzelteile der Nachweis der Eignung nach dieser Norm erbracht wurde.“ Zur einheitlichen Vorgehensweise der Beschläge-Hersteller in Deutschland bzgl. FS-Garnituren und FS-Komponenten hat der Fachverband Schloss+Beschlagindustrie folgende Informationen herausgegeben: Ergänzende Hinweise für Türdrückergarnituren für Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 18273 Lieferung als Komplettgarnitur Bei Komplettlieferung der Türdrückergarnitur für Feuer- und Rauchschutztüren durch den Beschlaghersteller in Form von Drückerstift, Drücker, Lagerung und Zubehörteilen bleibt die Verfahrensweise wie bisher, eine gesonderte Kennzeichnung der komplett gelieferten Einheit ist nicht erforderlich. Die Bezeichnung der Übereinstimmung der Produkte zu DIN 18273 ist auf Begleitunterlagen enthalten, eine gesonderte Kennzeichnung der Einzelteile nicht erforderlich. Lieferung von Feuerschutzbeschlägen als Einzelkomponenten Sofern die Lieferung in Einzelteilen erfolgt, gehen einige Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Ü-Kennzeichnung gemäß DIN 18273 auf die Beschlaghändler über. Diese müssen in ihrer Dokumentation darauf hinweisen, dass nur zusammengehörige Bauteile die Kriterien der DIN 18273 erfüllen. Die Beschlaghändler müssen eine eindeutige Zuweisung zusammengehöriger Bauteile in ihrer Dokumentation entsprechend der Herstellerangaben vornehmen. Verschiedene Türdrücker eines Beschlagherstellers können sich zwar optisch unterscheiden, jedoch technisch zu gleichen Bauarten gehören. Sofern Komponenten einzeln vom Beschlaghersteller an den Handel geliefert werden, wird hierzu auf der Umverpackung oder dem Produkt eine Kennzeichnung angebracht. Diese Kennzeichnung hat folgende einheitliche Form: Herstellerzeichen + F Der Beschlaghändler hat dann die Verantwortung, die Verarbeiter in geeigneter Weise zu informieren. Der Verarbeiter hat die Verantwortung, nur zugelassene Kombinationen auszuwählen und zu montieren. Freies Zusammenstellen durch Beschlaghandel/Verarbeiter Ein freies Zusammenstellen von Feuerschutzgarnituren aus Bauteilen eines Herstellers oder sogar das Mischen von für den Brand- und Rauchschutz geeigneten Drückergarnituren verschiedener Hersteller ist nicht zulässig. 264 | HEWI Beschläge
459 Seiten | Gültig bis 12/2024 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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