Högert Katalog Arbeitsschutzausrüstung Seite 179
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NORMEN NORMENVERZEICHNIS EN 397 – Industrieschutzhelme. Die Norm bestimmt die Konstruktionsanforderungen, Schutzparameter, Prüfmethoden sowie Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutzhelmen für die Industrie. Es wurden verbindliche sowie optionale Anforderungen bezüglich der Schutzfunktionen festgelegt. DE KOPFSCHUTZ VERBINDLICHE ANFORDERUNGEN Stoßdämpfung Die Stoßenergie, die auf das Kopfmodell wirkt, darf 5 kN bei einem Fall des Schlägels mit einer Masse von 5 kg von einer Höhe von 1 m nicht überschreiten. Durchdringungsfestigkeit Eine Prüfnagel mit einer Masse von 3 kg, die von einer Höhe von 1 m fällt, darf den Helm so nicht verformen, dass es zu ihrem Kontakt mit dem Kopfmodell kommt. Flammbeständigkeit Die Flamme eines Brenners, gestellt unter einem Winkel von 45 mm zur Senkrechten, soll sich in einer Entfernung von 50 bis 100 mm zum Helm befinden und im Laufe von 10 Sekunden Kontakt mit der Spitze der Helmschale haben. Die Helmschale darf nicht brennen und die Flamme darf sich nicht länger als 5 Sekunden nach dem Abstellen der Flamme verbreiten. EN 50365:2002 – Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen, wo die Möglichkeit eines Kontaktes mit Hochspannung (bis 1.000 V oder 1.500 V DC) besteht. Diese Norm überschreitet die Anforderungen der optionalen elektrischen Beständigkeitsprüfung gem. Normen EN 397 und EN 812 sowie elektrische Anforderungen gem. Norm EN 443. GEHÖRSCHUTZ NORMENVERZEICHNIS EN 352-1 Kapselgehörschützer – Diese Norm regelt die Anforderungen bezüglich des Aufbaus, des Entwurfes und der technischen Eigenschafte sowie des Prüfverfahrens, der Kennzeichnungsvorschriften und der Informationen an Benutzer. Laut Vorschriften dieser Norm ist es erforderlich, Informationen bereitzustellen, die sich auf die Lärmschutz-Parameter der Gehörschützer beziehen, gemessen gem. Norm EN 24869-1. EN 352-2 Gehörschutzstöpsel – Diese Norm bezieht sich auf Spritzguss-Gehörschutzstöpsel sowie Gehörschutzstöpsel, die mit einem Band verbunden sind, und regelt die Anforderungen bezüglich des Aufbaus, des Entwurfes, der Eigenschaften, des Prüfverfahrens, der Kennzeichnungsvorschriften und der Informationen an Benutzer. EN 352-3 Kapselgehörschützer zur Befestigung an Industrieschutzhelmen – Diese Norm regelt die Anforderungen bezüglich des Aufbaus, des Entwurfes, der Eigenschaften, der Prüfmethoden sowie der Kennzeichnungsvorschriften von Gehörschützern. Sie regelt auch die Informationen an Benutzer, wenn die Gehörschützer an Schutzhelme montiert werden (d.h. betreffend die richtige Einstellung der Schallschutzkapseln). PARAMETER DER NORM EN 352 Anpassungsmöglichkeit der Kapselgehörschützer an verschiedene Kopfgrößen; Druckkraft des Bügels beträgt 14 N (höchstens); Druckkraft der Schallschutzkapsel beträgt 4.500 Pa (höchstens); Beständigkeit gegen Beschädigungen wird durch einen Fall des Produktes von einer Höhe von 1,5 m auf eine Stahlplatte geprüft; Brennbarkeit wird mithilfe von einer Stange geprüft, die auf 650°C +/- 20°C erhitzt wird und Kontakt mit dem Produkt für 5 Sekunden hat. Die Oberfläche des Produktes darf nach Wegnahme der Stange sich nicht entzünden oder glühen. ANFORDERUNGEN DER RICHTLINIE 2003/10/EG Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm: TAGES-LÄRMEXPOSITIONSPEGEL VON: 85 dB oder mehr 80 dB oder mehr mehr als 75 dB und weniger als 80 dB Gehörschützer sind obligatorischj Gehörschützer sind optional Gehörschützer sind empfohlen 177
212 Seiten | Gültig bis 06/2022 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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