SPAX Schrauben Katalog Seite 197
Gewerbekunden Angebot**Topseller von SPAX
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und Bestand des Nutzungsrechts des registrierten Kunden abhängig. Der registrierte Kunde haftet „SPAX“ gegenüber dafür, dass der Dritte die ihm gewährten Nutzungsrechte ausschließlichin dem eingeräumten Umfang ausübt. 55. Der registrierte Kunde sichert zu, Gewerbliche Schutzrechte ausschließlich in den ihm von „SPAX“ vorgegebenen Darstellungsweisen zu verwenden. Er wird stets darauf hinweisen, dass es sich um Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Marken und Urheberrechte, von „SPAX“ handelt. Der Hinweis hat ausschließlich in der durch „SPAX“ selbst vorgegebenen und verwendeten Art und Weise zu erfolgen. Insbesondere sind Vertragsgegenstände ausschließlich in handelsüblichen Verpackungen und nicht einzeln anzubieten, zu bewerben und zu vertreiben. Abbildungen sind mit einem Quellennachweis zu versehen. Sie dürfen nicht mit einem eigenen Logo, Wasserzeichen, Schriftzug oder in sonstiger Art und Weise versehen werden, die nicht den „SPAX“-Vorgaben entsprechen. Insbesondere hat der Kunde in seiner Werbung alles zu unterlassen, das Dritte zu der irrigen Annahme veranlassen könnte, der Kunde gehöre zur ABC- bzw. „SPAX“Unternehmensgruppe. Ist sich der Kunde über die Benutzungsweise unsicher, wird er von sich aus bei „SPAX“ klärende Rückfrage nehmen. 56. Der registrierte Kunde wird ausschließlich Originalprodukte von „SPAX“ mit Gewerblichen Schutzrechten bewerben. Er wird unaufgefordert und unverzüglich „SPAX“ durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass es sich bei den von ihm beworbenen und vertriebenen Vertragsgegenständen um Original „SPAX“-Ware handelt. Der Nachweis, dass Vertragsgegenstände durch einen durch „SPAX“ lizenzierten Großhändler bezogen werden, reicht hierfür aus. 57. Der Kunde wird „SPAX“ unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis über die Anmeldung oder Benutzung von Gewerblichen Schutzrechten durch Dritte erlangt oder Dritte Abbildungen verwenden, die mit den Gewerblichen Schutzrechten möglicherweise verwechslungsfähig sind. Im Falle von Verletzungen von Gewerblichen Schutzrechten durch Dritte wird „SPAX“ frei entscheiden, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Gewerblichen Schutzrechte zu ergreifen. Der Kunde ist nicht berechtigt, im eigenen Namen Verletzungsklagen zu erheben. Wird der Bestand von Gewerblichen Schutzrechten durch Dritte im Wege von Löschungsklagen oder Löschungsanträgen angegriffen, so ist es die freie Entscheidung von „SPAX“, sich gegebenenfalls dagegen zu verteidigen. 58. „SPAX“ gewährleistet, dass Gewerbliche Schutzrechte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im jeweiligen Schutzrechtsregister, insbesondere im Markenregister, eingetragen sind und dass „SPAX“ Inhaber der Nutzungs- und Verwendungsrechte in Bezug auf die Urheberrechte für die Abbildungen ist. „SPAX“ entscheidet stets frei, ob Gewerbliche Schutzrechte während der Dauer dieses Vertrages aufrechterhalten bleiben oder nicht. 59. „SPAX“ gewährleistet nicht, dass durch die Eintragung und/ oder Benutzung der Gewerblichen Schutzrechte bzw. der Urheberrechte keine Rechte Dritter verletzt werden. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind „SPAX“ keine der Eintragung und/oder der Benutzung von Gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt. Der Kunde stellt „SPAX“ von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Zusammenhang mit Vertragsgegenständen und Gewerblichen Schutzrechten an den Kunden herangetragen werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. 60. Der Kunde sichert zu, dass eine von ihm gegebenenfalls betriebene Internetplattform, über die er Vertragsgegenstände bewirbt, anbietet und vertreibt, zu jeder Zeit sämtlichen geltenden rechtlichen Bestimmungen seines Sitzstaates und, falls dies abweicht, des Staates, von dem aus er die Bestellung bei „SPAX“ vornimmt, entspricht. In jedem Falle gelten die Haftungsfreistellungen gegenüber „SPAX“, wie sie in der vorangegangenen Ziffer 59 beschrieben sind auch hier in gleicher Weise und im gleichen Umfange. Der Kunde wird Gewerbliche Schutzrechte weder selbst angreifen noch Angriffe Dritter unterstützen. Diese Bestimmung gilt nicht in Ländern, in denen sie gegen geltendes Recht verstößt. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 61. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 62. Für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozessen, ist der Gerichtsstand Sitz der beklagten Partei. 63. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Salvatorische Klausel 64. Die in der vorliegenden Vereinbarung getroffenen Abreden entsprechen dem Verständnis beider Parteien. Sollte eine Verfügung bestehendem Recht entgegen stehen, gilt als vereinbart, dass die Klausel durch eine solche ersetzt wird, die dem Gewollten am nächsten kommt und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Stand Januar 2020 SPAX International GmbH & Co. KG · Ein Unternehmen der ALTENLOH, BRINCK & CO - Gruppe Kölner Str. 71-77 · D-58256 Ennepetal · Tel.: +49-23 33-799-1967 · Fax: +49-23 33-799-199 · [email protected] · www.spax.com AG Hagen HRA 4845 · Pers. haftende Gesellschafterin: ABC Verbindungstechnik GmbH · AG Hagen HRB 6652 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Frank E. Haberstroh, Dipl.-Kfm. Michael Salzig SPAX | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 197
200 Seiten | Gültig bis 12/2023 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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