SPAX Schrauben Katalog Seite 196
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 40. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. 41. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. 42. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessen Zeit nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. 43. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt ferner Ziffer 37, letzter Satz, entsprechend. Sonstige Ansprüche, Haftung 44. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 45. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 46. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. 47. Für mündliche, insbesondere telefonische, Auskünfte, sowie Berechnungsergebnisse der online-Bemessungssoftware, übernehmen wir keine Haftung, da diese Auskünfte stets unverbindlich und rechtsunwirksam sind. Wir übernehmen für Planungs-, Beratungs-, Verarbeitungs- und sonstige Hinweise 196 SPAX | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN eine wie auch immer geartete Haftung nur und ausschließlich dann, wenn wir dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage unsere schriftlichen Vorschläge verbindlich und bezogen auf ein bestimmtes, uns bekanntes Vorhaben mitgeteilt haben. Dennoch ist der Kunde verpflichtet, selber bzw. durch geeignete Fachleute unsere Vorschläge unter Einbeziehung unserer Ware auf die Geeignetheit für den von ihm vorgesehenen konkreten Verwendungszweck hin zu untersuchen. 48. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 49. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. Verjährung 50. Alle Ansprüche aus Lieferung und Leistung verjähren 12 Monate nach Rechnungsdatum. Höhere Gewalt 51. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzugbefinden, es sei denn, dass wir den Verzug vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Wir sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und die wechselseitigen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Gewerbliche Schutzrechte/Geistiges Eigentum 52. „SPAX“ verfügt über gewerbliche Schutzrechte sowie Nutzungsund Verwendungsrechte an Urheberrechten im In- und Ausland (nachfolgend „Gewerbliche Schutzrechte“ genannt), die sich auf Verbindungselemente, insbesondere Schrauben, Bits und Werkzeugzubehör beziehen (nachfolgend „Vertragsgegenstände“ genannt). Eine Übersicht über die Gewerblichen Schutzrechte kann zu den üblichen Geschäftszeiten von „SPAX“ auf Anforderung eingesehen werden. 53. „SPAX“ gewährt dem schriftlich registrierten Kunden in Bezug auf Vertragsgegenstände ein kostenloses, stets frei widerrufliches, einfaches, auf das jeweils angegebene Projekt beschränkte, nicht ausschließliches Recht, Gewerbliche Schutzrechte in Deutschland ausschließlich in der Präsentation und Werbung zum Zwecke desgewerblichen Wiederverkaufs von Vertragsgegenständen zu benutzen, insbesondere in eigenen Katalogen oder auf der eigenen Internetseite. 54. Die Gewährung von Unterlizenzen an Dritte sowie die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist unzulässig. Dem registrierten Kunden ist es insbesondere untersagt, von „SPAX“ zur Verfügung gestellte Bilddateien und sonstige Dateien an Dritte weiterzugeben. Beabsichtigt der registrierte Kunde, Werbematerial von einem Dritten erstellen zu lassen, hat sich der Dritte separat schriftlich bei „SPAX“ registrieren zu lassen. Der Umfang und Bestand des dem Dritten zu Werbezwecken des registrierten Kunden ausnahmsweise erteilten Nutzungsrechts sind von dem Umfang
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