SPAX Schrauben Katalog Seite 195
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben und den Frachtführer beauftragt haben. Eine Transport- bzw. Lagerversicherung schließen wir nur für den von uns zu verantwortenden Lieferweganteil ab. 23. Die Entladung ist stets Aufgabe des Kunden und geschieht auf dessen Gefahr und Kosten. Lieferverzug denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 32. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. 24. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich aufgrund von Betriebsschließungen wegen Feiertagen oder Betriebsurlaub entsprechend. 33. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 25. Verzögert sich die Lieferung durch einen in Ziffer 24 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. 34. Es werden nur von uns im Vorfeld akzeptierte Retouren mit einem Mindestabschlag von 20 Prozent auf den Kaufpreis zugestanden 26. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Eigentumsvorbehalt 27. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlicher gelieferter Ware bis zur endgültigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, geht unser Eigentum auch insoweit nicht unter. 28. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. 29. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. 30. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns kostenfrei. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. 31. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an Mängelrüge/Sachmängel 35. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach unseren Angaben in unseren Katalogen bzw. im Angebot bzw. nachden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbarten technischen Spezifikationen. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 22. 36. Der Kunde bzw. bei Streckenlieferungen dessen Abnehmer haben unsere Ware, auch bei Lieferung nach Muster unverzüglich nach deren Eintreffen auf ihre Ordnungsgemäßheit und Geeignetheit hin zu untersuchen und eine eventuelle Schlecht-, Falsch- oder Mehr-/Mindermengenlieferung unverzüglich – nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme – schriftlich und konkret zu reklamieren. Bei Schlecht- oder Falschlieferung sind die Be- und Verarbeitung ebenso wie eine Weiterveräußerung unverzüglich zu unterlassen. Spätestens nach Ablauf von zwei Wochen, bei offensichtlichen Mängeln ab Eingang der Ware, bei nicht offensichtlichen Mängeln ab deren Kenntnisnahme, gilt die Ware als genehmigt, sofern die schriftliche und konkrete Mängelrüge uns bis dahin nicht zugegangen ist. 37. Wurde eine förmliche Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können. 38. Für Sachmängel, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Lagerung, Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 39. Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Auslieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. SPAX | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 195
200 Seiten | Gültig bis 12/2023 | Vorherige Seite | Nächste Seite
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