Cedima Katalog Diamtwerkzeuge & Maschinen Seite 94
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CEDIMA ANHANG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Abschluss Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit Empfang der Ware oder Beginn der Ausführung von Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. 2. Preis Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk Celle ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackungen und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, die im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zu berechnen. 3. Zahlungsbedingungen Falls keine anderen Vereinbarungen vorliegen, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abzüge zu erfolgen, oder innerhalb von 10 Tagen minus 2 % Skonto. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar. Diskontfähige Akzepte nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Akzepte oder Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche Kosten, einschließlich der Diskontspesen, gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungsverzug tritt, vorbehaltlich vorheriger Mahnung, nach Maßgabe des § 286 Abs. 3 BGB ein. Wir sind berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins geltend zu machen, die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, Aufträge im Wert von weniger als € 50,- brutto zu netto zu berechnen sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden über Nachnahme abzuwickeln. Bei Verkäufen in fremder Währung trägt vom Vertragsabschluss ab der Käufer das Kursrisiko. Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 4. Verpackung Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn wir ihre Rücksendung verlangen, wofür wir uns die Berechnung eines Pfandgeldes vorbehalten. 5. Versand Der Versand erfolgt stets im Auftrag und für Rechnung des Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl des Transportmittels und des Transportweges durch den Verkäufer und unter Ausschluss der Haftung für etwaige Fehlleistungen durch das beauftragte Unternehmen. Sonderwünsche des Bestellers (z. B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr – einschließlich einer Beschlagnahme- in jedem Falle z. B. auch bei fob- oder cif-Geschäften, auf den Käufer über. Im übrigen sind, sofern in diesen Bedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind, für die Auslegung der verschiedenen Verkaufsklauseln die Incoterms maßgebend. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. 6. Reparatur Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruches aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben. §1 Auftragserteilung 1. Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges bzw. der vollständigen Garantieunterlagen nachweisen. 2. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten, erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. 3. Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen. 4. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zu Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. § 2 Reparaturdurchführung 1. Wir sind berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen. 2.Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand. § 3 Reparaturkosten und Zahlung 1. Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. 2. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar. 94 § 4 Kostenvoranschläge; Kosten für nicht durchgeführte Aufträge: Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entsprechende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn: a. der Kunde nach dem Kostenvoranschlag auf die Durchführung der Reparatur verzichtet. b. der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden kann. c. ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist. d. ein Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. e. keine, falsche oder unvollständige Fehlerangaben gemacht wurden. Wird nach einem Kostenvoranschlag auf Wunsch des Kunden die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn dies technisch, insbesondere sicherheitstechnisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sollen nach Kundenwunsch verschlissene, sicherheitsrelevante Bauteile nicht ausgetauscht werden, so wird die Reparatur in ihrer Gesamtheit nicht ausgeführt, jedoch der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. § 5 Reparaturgewährleistung 1. Wir gewähren für die von uns durchgeführte Reparatur eine Garantie von 12 Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht korrekt beseitigten Fehler handelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die über den Reparaturgegenstand hinausgehen, sind nicht von der Garantie erfasst. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird dem Kunden der entstandene Aufwand berechnet. 2. Wird nach Erstellung eines Kostenvoranschlages auf Wunsch des Kunden nicht in vollem Umfang instandgesetzt, so wird nur auf die reparierte Teilleistung Gewähr übernommen. 3. Ein Reparatur- Gewährleistungsanspruch muss der Kunde, soweit er Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit bei uns anmelden, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung, sei es aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleistung, befreit. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiterhin, wenn ohne unser Einverständnis von anderen Änderungen an den Leistungen vorgenommen wurden 4. Handelt es sich bei Kunden um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so erlöschen bei Nichtanmeldung der Ansprüche innerhalb von 10 Werktagen ab Erkennbarkeit nur die Garantieansprüche. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. § 6 Aufbewahrung und Abholung 1. Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen. 2. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher oder mündlicher Mitteilung über die Fertigstellung abgeholt, leiten wir unaufgefordert den Rückversand ein – die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Wir haften ab diesem Zeitpunkt, soweit die Haftung nicht schon vorher aufgrund Annahmeverzuges, gemäß § 300 Abs. 1 BGB beschränkt ist, nicht für Abhandenkommen und Beschädigung des Reparaturgegenstandes, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 3. Wird innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Kostenvoranschlages kein Reparaturauftrag erteilt, leiten wir auch hier unaufgefordert den Rückversand ein – die Kosten der Rücksendung und des Kostenvoranschlages trägt der Kunde. § 7 Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen 1. Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem Jahr nach Abnahme. 2. Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Reparaturvertrag verlangen. 3. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach Angaben des Herstellers. § 8 Haftung 1. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Werkunternehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit dadurch die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beeinträchtigt würde. 2. Im Falle der Beschädigung des Reparaturgegenstandes sind wir zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen. § 9 Speicherung von Daten Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Reparaturvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Werkstatt auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergaben der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen. 7. Lieferfrist und Liefertermin Die Lieferfristen und –termine werden stets nur unverbindlich benannt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferfrist und Liefertermin gelten mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
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