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A llge me ine G e schäf tsbe dingunge n de r BMI Ausgabe 2024 1. Geltungsbereich 7. Lieferfristen Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als verbindlich an. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als von uns anerkannt. Abänderungen, sowie Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind. Für vertragliche Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Liefertermine werden sorgfältig ermittelt, sind jedoch unverbindlich. Die Lieferzeit rechnet ab dem Datum der Bestätigung. Einflüsse höherer Gewalt berechtigen uns, von Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung, sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. 2. Angebote Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Änderungen der Ware hinsichtlich Aussehen oder Technik sind ohne besondere Ankündigungen zulässig, soweit der Gegenstand nicht in seiner Funktion beeinträchtigt wird. 3. Produkte Die Angaben in unserem Katalog oder in Prospekten über unsere Lieferprodukte entsprechen dem derzeitigen technischen Stand. Abbildungen, Maßangaben und Gewichte sind unverbindlich. Unsere Produkte unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Es gilt die Angabe in unserer Auftragsbestätigung. Eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen besteht nicht. 4. Preise Maßgebend sind die Preise am Tag der Lieferung. Diese verstehen sich ab Werk oder ab Vertreter-Lager, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung. Preisänderungen bleiben uns vorbehalten, Teillieferungen sind zulässig. Die Produkte, welche nicht listenmäßig sind, unterliegen durch ihre Sonderherstellung einem Preisaufschlag. Dieser wird vom Lieferer als Richtpreis genannt und nach Fertigung bestimmt. Bei Lieferung von Sonderprodukten oder Produkten mit individueller Gestaltung darf die Artikelmenge bis 15% über- oder unterschritten werden. Bei den angegeben Preisen handelt es sich um Grundpreise ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Wir behalten uns vor, bei einem Netto-Auftragswert unter Euro 100,- eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 15,- zu verrechnen. Lieferung ab Euro 400,- Netto-Warenwert frei Haus (innerhalb der BRD). 5. Zahlungsbedingungen Die Zahlung unserer gelieferten Ware ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt kann ein Skonto in Höhe von 2 % in Abzug gebracht werden. Irrtümer über Zahlungsfähigkeiten oder Nichteinhaltung der vorstehenden oder abweichend hiervon schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen den Lieferer frei nach seiner Wahl Vorauszahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese Rechte können vom Lieferer nebeneinander ausgeübt werden und schließen sich gegenseitig nicht aus. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt in jedem Zustand bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Eine Sicherheitsübereignung oder Verpfändung unserer Waren ist dem Käufer nicht gestattet. Wird die gelieferte Ware vor der endgültigen Bezahlung weiterverkauft, so tritt anstelle der Ware die Kaufpreisforderung des Käufers gegenüber Dritten. 10 0 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 8. Gefahrenübergang Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Lieferverpflichtung haben wir mit dem Ausgang der Waren aus unserem Lager erfüllt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Waren durch einen Transporteur unserer Wahl. 9. Entgegennahme und Erfüllung Teillieferungen sind zulässig, ohne daß wir für etwaige Mehrkosten, gleich welcher Art, aufzukommen haben. Mit Ablauf einer Woche ab Datum der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft gilt die Lieferung als erfüllt. Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle gelten ohne Nachweis und unter Vorbehalt eines zu beweisenden höheren Schadens 20 % des Lieferwertes abzüglich Fracht, Verpackung und Montagekosten als Schaden vereinbart. 10. Gewährleistung Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist (§§ 377, 378 HGB). Soweit ein von der BMI A. Keller GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschuß betrifft auch eventuelle Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
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