Weingärtner Strana 79
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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Weingärtner Kabel GmbH Hummelbergstraße 4 + 6 72184 Eutingen / Gäu I. Vertragsabschluss: 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGLZBgenannt)geltengrundsätzlichfüralle-auchzukünftigenLieferungen.LeistungenundAngebotederFirmaWeingärtnerKabelGmbH(nachfolgendLieferantgenannt), sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt undauchohneausdrücklichen.schriftlichenWiderspruchdesLieferantennichtVertragsinhalt.DieKundenimSinnedieserBedingungensindalsUnternehmernatürlicheoder juristischePersonenoderrechtsfähigePersonengeseIlschaften.mitdeneninGeschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichenTätigkeithandeln. 2. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam vereinbart. Sie gelten nur für das Geschäft für das siegetroffenwerden. 3. UnsereAngebotesindfreibleibend.DiesgiltinsbesonderefürdenFallvonÄnderungen undVerbesserungen. die dem technischen Fortschritt dienen.Abweichungen von Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen,sofernsiefürdenKundennichtunzumutbarsind. 4. Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.DasSchweigenaufeinsolchesAngebotstelltkeineAnnahmedar. 5. Entsprechendes gilt auch für in elektronischer Form übermittelter kaufmännische Bestätigungsschreiben, es sei denn, dass für die Geschäftsverbindung die beiderseitige elektronische Übermittlungsform vereinbart ist und die Übermittlung an die zur EntgegennahmederartigerErklärungenausdrücklichbestimmteAnschrifterfolgt. 6. Unsere aufAbschluss, Änderung oder Beendigung vonVerträgen gerichteten Erklärungen bedürfen der Schriftform; es bedarf jedoch keiner qualifizierten elektronischen Signatur,soweitmitdemBestellernichtsanderesvereinbartist. 7. NachBestellungdesKundenkommtderVertragdurchunsereschriftlicheAuftragsbestätigung,dieauchmaschinellundohneUnterschriftundNamenswiedergaberechtsgültigist,oderdurchunsereLieferungzustande. 8. Angaben,dievorderBestellungimRahmenderAuftragsbearbeitunggemachtwerden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich bestätigt werden. 9. AngabeninProspektenundAnzeigengeltennichtalsBeschaffenheitsvereinbarung. 10. DievonunsgefertigtenZeichnungenundsonstigeUnterlagenbleibeninjedemFalle unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, derartige Schriftstücke dritten Personen nichtzugänglichzumachen. 11. Unsere Angestellten und/oder Handelsvertreter haben keine Vollmacht, rechtsgeschäftlieheErklärungenfürunsabzugeben.IrgendwelcheAbsprachenmitunserenAngestelltenund/oderHandelsvertreternerhaltenunsgegenüberWirksamkeitalsonurdann, wenndieAbsprachendurchunsausdrücklichschriftlichbestätigtwordensind. II. Liefergegenstand: 1. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen nebst Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über Vertragsprodukte und Leistungen sind nur annähernd verbindlich.BestimmteEigenschaftenderzulieferndenWaregeltennurdannalsgarantiert, wenndiesausdrücklichschriftlichvereinbartwurde.EineBezugnahmeaufNormenoder vereinbarte SpezifikationenalleinbeinhaltetlediglicheinenähereWaren-bzw.Leistungsbezeichnung undkeineZusicherungvonEigenschaften. 2. AusMaß-undGewichtsabweichungenkönnendaherkeinerleiRechtegegenunsabgeleitetwerden,esseidenn,dieAbweichungseiimEinzelfallunvertretbargroß. 3. Fürdievertraglichvorausgesetzte,sichausderallgemeinenBeschreibungdesverkauften Gegenstandes ergebende, Funktion stehen wir im Rahmen der vertraglichen Gewährleistungspflichten ein. Weitergehende Zusicherungen hinsichtlich Qualität und Funktionderver-äußertenGegenständeetc.bedürfen-solltensieunsverpflichten-der ausdrücklichenschriftlichenBestätigungdurchuns.FürunsverpflichtendeZusicherungenhaftenwirebenfalls-nachdenRegelungendieserAGLZB. III. Preise und Zahlungsbedingungen: 1. EsgeltendieamTagederLieferunggültigenPreisezzgl.Mehrwertsteuer. 2. UnsereRechnungensindzahlbarinnerhalb30TagennachRechnungsdatum inbarohneAbzug,soweitnichtsanderesausdrücklichschriftlichvereinbartwordenist. BeiBarzahlunginnerhalbeinerWochenachRechnungsdatumgewährenwir2%Skonto. 3. Istvereinbart,dassdieWareinnerhalbeinerbestimmtenFristnachunsererMeldung der Versandbereitschaft von unserem Kunden zum Versand freigegeben werden soll (Abruf),sindwirabdemZeitpunktderVersandbereitschaftberechtigt,dieWarezufakturieren;derKaufpreisistindiesemFall30TagenachRechnungsdatumzurZahlungfällig.Die RechteausZiffer6bleibenvorbehalten. 4. BeiZielüberschreitungenwerdenZinseninHöhevon8%überdem jeweiligenBasiszinssatzberechnet. 5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde keine andere ausdrücklicheBestimmungtrifft.DieAnrechnungerfolgtzunächstaufdieZinsen. 6. Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt, unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, ihn - unabhängig von der Laufzeit zahlungshalber entgegengenommener Wechsel-fälligzustellen. 7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, aus anderen Verträgen uns obliegendeLieferungensolangezurückzuhalten,solangederVerzugbesteht.Auchsindwir insolchemFalleberechtigtunterEigentumsvorbehaltgelieferteWarezurückzunehmen, deren Veräußerung zu verbieten, uns abgetretene Ansprüche dem Drittschuldner gegen Über unmittelbar geltend zu machen, von mit dem Kunde abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten,Vorauszahlungzuverlangen,sofernderKundeeineihmgesetzteNachfrist vonmindestens14Tagenfruchtloshatverstreichenlassen.DiegesetzlichenVorschriften überdenZahlungsverzugbleibenunberührt. 8. ImFalldesZahlungsverzugs,deraufeinemerkennbarenVermögensverfalldesKundenberuht,sindwirauchzumRücktrittberechtigt,ohnedasseseinerentsprechenden Fristsetzungbedarf. 9. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnisberuht.DerKundekannnurmitGegenforderungenaufrechnen,dieentwederunbestrittenoderrechtskräftigsind. 10. DiePreisegeltenabWerk,alsoohneFrachtundsonstigeNebenkosten. 11. BeieinemLieferwertabEURO2.000,00übernehmenwirdieKostendesbilligsten Versandes innerhalb des Bereiches der Bundesrepublik; zusätzliche Versendungskosten abGrenzegehenzuLastendesKundenundKäufers. 12. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. 13. WillderKundeeineTransportversicherungabgeschlossenhaben,istunsdasschriftlichanzuzeigen.DieKostengehenzuLastendesKunden. IV. Lieferfristen, Liefertermine 1. LieferfristenbeginnenmitdemDatumunsererAuftragsbestätigung,jedochnichtvor Völliger Klarsteilung aller Einzelheiten des Auftrages; entsprechendes gilt für Liefertermine.AlleLieferfristenund-terminestehenunterdemVorbehaltunvorhersehbarerProduktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit erforderlichen Vormaterialien und,soweitFremdprodukteausZukäufenvereinbartoderbranchenüblichsind,unterdem VorbehaltvonLieferfähigkeitundrechtzeitigerSelbstbelieferung. 2. Wenn der Kunde vertragliche Pflichten - auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten-, wie Eröffnung eines Akkreditives, Beibringung in- oder ausländiseher Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllen, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und –termine unbeschadet unserer Rechte ausVerzug des Kunden - entsprechend den Bedürfnissen unseres Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben. 3. FürdieEinhaltungderLieferfristenund-termineistderZeitpunktderAbsendungab Werkmaßgebend. 4. InFällenhöhererGewaltruhendievertraglichenVerpflichtungenbeiderParteienund verschiebensichdieTermineundFristenfürdieErfüllungvertraglicherVerpflichtungen entsprechend;alsFällehöhererGewaltgeitenauchArbeitskämpfeineigenenundfremden Betrieben, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstigevonkeinerderParteienzuvertretendeUmstände.DasEreignishöhererGewalt istderanderenVertragsparteiunverzüglichanzuzeigen.FrühestenssechsWochennach ErhaltdieserAnzeigesindbeideVertragsparteienzumRücktrittvomVertragberechtigt. 5. BeiNichteinhaltungderLieferfristenstehendemKundendieRechteaus§§281,323 BGBerstdannzu,wennerunseineangemesseneFristzurLieferunggesetzthat,die- insoweitabweichendvon§§281,323BGB–mitderErklärungverbundenist,dasserdie AnnahmederLeistungnachdemAblaufderFristablehne;nacherfolglosemAblaufder FrististderAnspruchaufErfüllungausgeschlossen. 6. Im Verzugsfall haften wir nach Maßgabe des Abschnitts IX. für den vom Kunden nachgewiesenenVerzögerungsschaden.Wir werden dem Kunden unverzüglich die voraussichtlicheDauerderLieferverzögerungmitteilen.NachKenntnisvonderDauerder Lieferverzögerung hat uns der Kunde unverzüglich die Höhe des voraussichtlichen Verzögerungsschadensmitzuteilen.ÜbersteigtdervoraussichtlicheVerzögerungsschaden20% vomWertdervonderLieferverzögerungbetroffenenMenge,istderKundeverpflichtet, sich unverzüglich um einen entsprechenden Deckungskauf zubemühen, gegebenenfalls vonunsnachgewieseneDeckungskaufmöglichkeitenunterRücktrittvomVertragfürdie von der Lieferverzögerung betroffene Menge wahrzunehmen; die nachgewiesenen Mehrkosten des Deckungskaufs und für die Zwischenzeit nachgewiesener Verzögerungsschadenwerden von uns erstattet. Kommt der Kunde seinen Schadensminderungspflichten nach dem vorhergehenden Absatz nicht nach, ist unsere Haftung für nachgewiesenen Verzögerungsschadenauf50%desWertesderbetroffenenMengebeschränkt. 7. DerKundekannohneFristsetzungvomVertragzurücktreten,wennunsdiegesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferunghat.IstdiesnichtderFall,sohatderKundedenaufdieTeillieferungentfallendenVertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen auf unserer Seite. Im ÜbrigengiltAbschnittIX. 8. WerdennachträglicheVertragsänderungenvereinbart,isterforderlichenfallsgleichzeitigeinLieferterminodereineLieferfristerneutzuvereinbaren.Geschiehtdasversehentlichnicht,schuldenwirdieLieferungbinneneinerangemessenenFrist. 9. Soll ein Lieferterm in oder eine Lieferfrist im Sinne vorstehender Regelungen verbindlichsein,mussdiesausdrücklichvereinbartsein.OhneHinweisaufVerbindlichkeit genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind nur als unverbindliche Termine und / oder Fristengemeint. V. Versand, Verpackung und Gefahrübergang 1. WirbestimmendenSpediteuroderFrachtführer. 2. Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Kunden dieWarenachbilligemErmesseneinzulagern,allezurErhaltungderWarefürgeeignet erachtetenMaßnahmenzutreffenunddieWarealsgeliefertinRechnungzustellen.Dasselbegilt,wennversandbereitgemeldeteWarenichtinnerhalbangemessenerFristabgerufenwird.DiegesetzlichenVorschriftenüberdenAnnahmeverzugbleibenunberührt. 3. Soweithandelsüblich,liefernwirdieWareverpackt;dieKostenträgtderKunde. 4. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. für eine längerfristigeAufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichenVereinbarung. 5. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigenStellenzuveranlassen. 6. MitderUbergabederWareandenSpediteuroderFrachtführer,spätestensjedochmit VerlassendesWerkesoderdesLagers,gehtdieGefahraufdenKundenüber. 7. DiegesamteTransportgefahrträgtderKunde. VI. Teillieferungen, Abrufbestellungen: 1. DerKundedarfTeillieferungennichtablehnen. 2. Ist ein Vertrag des Inhaltes abgeschlossen, dass der Kunde entweder eine von vorneherein bestimmte Menge in zeitlichen Abständen abruft oder eine unbestimmte Menge in Teilmengenabnimmt,habendieAbrufebzw.AbnahmevonTeilmengeninangemessenen Zeitabständenzuerfolgen.SoweitdieseZeitabständenichtdurchbesondereschriftliche VereinbarungfestgelegtsindbleibtesdemLieferantenüberlassengem§315BGBangemessene Abnahmefristen festzulegen 3. Teilt der Kunde die abzurufende bzw. abzunehmendeTeilmenge nicht rechtzeitig in den vorgesehenen zeitlichen Abständen mit, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist von 14Tagen zurVornahme derAbnahme bzw. desAbrufes zu stellen. BeifruchtlosemAblaufauchdieserNachfrististderLieferantberechtigt,nachseinem Ermessen eine angemessene Teilmenge an den Kunden auszuliefern und den entsprechendenGegenwertalsKaufpreiszuerheben,oderaberfürdienichtabgerufenebzw. nichtabgenommeneTeilmengeSchadensersatzwegenNichterfüllungzubeanspruchen; wirdSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangt,sogehtderAnspruchaufAbnahme derTeilmengeunter. VII.Eigentumsvorbehalte: 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns imRahmenderGeschäftsbeziehungzustehen.Diesgiltauchfürkünftigeundbedingte Forderungen.Wir sind zurAbtretung der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Zahlungsansprüchebefugt. 2. Be-undVerarbeitungderVorbehaltswareerfolgenfürunsalsHerstellerimSinnevon§ 950BGB,ohneunszuverpflichten.Diebe-undverarbeiteteWaregiltalsVorbehaltsware imSinnederNummer1. 3.BeiVerarbeitung,VerbindungundVermischungderVorbehaltswaremitanderenWaren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durchVerbindung,Vermischung oderVerarbeitung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. AnwartschaftsrechteandemneuenBestandoderderSacheimUmfangdesRechnungswertes derVorbehaltsware, im Falle derVerarbeitung imVerhältnis des Rechnungswertes der VorbehaltswarezumRechnungswertderanderenverwendetenWaren,undverwahrtsie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne derNummer1. 4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern, vorausgesetzt,dassersichdasEigentumvorbehältunddieForderungenausderWeiterveräußerunggemäßdenNummern5und6aufunsübergehen.ZuanderenVerfügungen überdieVorbehaltswareisternichtberechtigt.AlsWeiterveräußerunggiltauchdieVerwendungderVorbehaltswarezurErfüllungvonWerkverträgen. 5. DieForderungendesKundenausderWeiterveräußerungderVorbehaltswarewerden bereitsjetztanunsabgetreten.SiedienenindemselbenUmfangzurSicherungwiedie VorbehaltswareimSinnederNummer1. 6. WirddieVorbehaltswarevomKundezusammenmitanderenWarenweiterveräußert,so wirdunsdieForderungausderWeiterveräußerungimVerhältnisdesRechnungswertes derVorbehaltswarezumRechnungswertderanderenWarenabgetreten.BeiderWeiterveräußerung vonWaren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Nummer 3 haben, wirdunseinunseremMiteigentumsanteilentsprechenderTeilderForderungabgetreten. 7. DerKundeistberechtigt,ForderungenausderWeiterveräußerungeinzuziehen,essei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den inAbschnitten 111. Ziffer 6 undVII.Ziffer8genanntenFällen.AufunserVerlangenisterverpflichtet,seineKäufer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selber tun - und unsdiezurEinziehungerforderlichenAuskünfteundUnterlagenzugeben.ZurAbtretung derForderungenistderKundeinkeinemFallbefugt. 8. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gefährdung der RealisierbarkeiteinesnichtunerheblichenTeilsunsererForderunghin,sindwirberechtigt,dieWeiterverarbeitungdergeliefertenWarezuuntersagen,dieWarezurückzuholen undhierzugegebenenfallsdenBetriebdesKundenzubetreten.DieRückholungistkein RücktrittvomVertrag. 9. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglichbenachrichtigen. 10. ÜbersteigtderWertderbestehendenSicherheitendiegesichertenForderungeninsgesamtummehrals20%,sosindwiraufVerlangendesKundeninsoweitzurFreigabe vonSicherheitennachunsererWahlverpflichtet. VIII,Männgelansprüche 1. DieWareistvertragsgemäß,wennsieimZeitpunktdesGefahrenübergangsvonder vereinbarten Spezifikation nicht oder nur unerheblich abweicht; Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Ware bemessen sich ausschließlich nach den ausdrücklichen Vereinbarungen über Qualität und Menge der bestelltenWare. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich vereinbart ist; im übrigen obliegt das Eignungs- und VerwendungsrisikoausschließlichdemKunde.WirhaftennichtfürVerschlechterungoderUntergang oderunsachgemäßeBehandlungderWarenachGefahrübergang. 2. Inhalte der vereinbarten Spezifikation und ein etwa ausdrücklich vereinbarter Verwendungszweck begründen keine Garantie; die Ubernahme einer Garantie bedarf der schriftlichenVereinbarung. 3. DerKundehatempfangeneWarenachErhaltunverzüglichzuuntersuchen.Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügtwerden, versteckte SachmängelmüssenunverzüglichnachihrerEntdeckunggerügtwerden.NachDurchführungeinervereinbartenAbnahmeistdieRügevonMängeln,diebeidieserAbnahme festgestelltwerdenkönnen,ausgeschlossen.UnverzüglichistdieMängelrügenur,wenn sieinnerhalbvon14Tagenerfolgt. 4. Der Kunde hat uns bei Beanstandungen unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung derbeanstandetenWarezugeben;aufVerlangenistunsdiebeanstandeteWareodereine ProbederselbenaufunsereKostenzurVerfügungzustellen.BeiunberechtigtenBeanstandungenbehaltenwirunsdieBelastungdesKundenmitFrachtundUmschlagskosten sowiedemÜberprüfungsaufwandvor. 5. Ab Entdeckung des Mangels hat der Kunde alle Veränderungen an dem bemängelten Gegenstand zu unterlassen, es sei denn, unsere ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung liegevor.VerändertderKundedengerügtenGegenstandnachEntdeckungdes(angeblichen) Mangels, so ist der Mangelanspruch verwirkt, wenn durch die Veränderung die FeststellungdesMangelsoderseineBehebungerschwertoderunmöglichgemachtwird. 6. BeiWaren, die mit qualitativen Einschränkungen verkauft worden sind, stehen dem Kunde bezüglich der angegebenen Fehler und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnenhat,keineMängelansprüchezu. 7. BeiVorliegeneinesSachmangelswerdenwirnachunsererWahl–unterBerücksichtigungderBelangedesKunden-NacherfüllungentwederdurchErsatzlieferungoderdurch Nachbesserungleisten.WirddieNacherfüllungdurchunsnichtinnerhalbeinesangemessenen Zeitraums erfolgreich durchgeführt, so kann der Kunde uns eine angemessene FristzurNacherfüllungsetzen,nachderenfruchtlosemAblauferentwederdenKaufpreis herabsetzen oder von dem Vertrage zurücktreten kann; weitergehende Ansprüche bestehennicht.AbschnittIX.bleibtunberührt. 8. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Besteller nur zur Minderung des Kaufpreises berechtigt(§441BGB). 9.BeiVorliegeneinesRechtsmangelsstehtunsdasRechtzurNacherfüllungdurchBeseitigungdesRechtsmangelsinnerhalbvonzweiWochenabErhaltderWarezu.ImÜbrigen giltNummer7zweiterAbsatzentsprechend. 10.DieVerjährungsfristimFallmangelhafterLieferungendet-außerimFalldesVorsatzes-nachAblaufeinesJahresnachAblieferung.Unberührtdavongeltendiegesetzlichen VerjährungsfristenfürWare,dieentsprechendihrerüblichenVerwendungsweisefürein BauwerkverwendetwordenistunddessenMangelhaftigkeitverursachthat;NachbesserungoderErsatzlieferunglassendieVerjährungsfristnichtneubeginnen. 11. RückgriffsansprüchedesKundennach§478BGBgegenunssindbeschränktaufden gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten Mängelansprüche Dritter undsetzenvoraus,dassderKundeseinerimVerhältniszuunsobliegendenRügepflicht gemäß§377HGBnachgekommenist. IX.AllgemeineHaftungsbeschränkungen 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der VertragsanbahnungnurbeiVorsatzodergroberFahrlässigkeitunserergesetzlichenVertreter oderErfüllungsgehilfensowiebeischuldhafterVerletzungwesentlicherVertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten haften wir - außer in den FällendesVorsatzesoderdergrobenFahrlässigkeitunserergesetzlichenVertreteroder Erfüllungsgehilfen-nurfürdenvertragstypischen,vorhersehbarenSchaden. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, KörperundGesundheit. 3. Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach demProdukthaftungsgesetzbleibenunberührt. X.AnzuwendendesRecht: 1. EsgiltdasRechtderBundesrepublikDeutschlandunterAusschlussderGeltungdes einheitlichenUN-Kaufrechts(CISG). 2. Bei der Abrechnung von Lieferungen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen geltendieumsatzsteuerlichenRegelungender6.EG-RichtlinieinderjeweilsgültigenForm, es sei denn, dass nationales Recht dem entgegensteht. Sofern von uns Umsatzsteuer zuerhebenist,schuldetderKundenebendemvereinbarten(Netto-)Kaufpreisauchdie jeweiligeUmsatzsteuer. XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen: 1. Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist der Ort des Lieferwerkes oder des Lagers,ausdemwirliefern. 2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden sowie Gerichtsstand für beide VertragsteileistHorb.Wirsindauchberechtigt,denKundenanseinemallgemeinenGerichtsstandzuverklagen. 3. Der Lieferant und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit GeschäftsvorfällenstehendeDatenzuspeichernundzuverarbeiten. 4. FrühereALZB‘ssindaufgehoben. 5. Der Kunde darf Marken, Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen und Schutzrechte des Lieferanten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur im InteressedesLieferantenverwendenoderanmelden. 6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen bezüglich Formen, Maße, Farben, Gewichte etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird den Lieferanten gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen. 7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden,sowirddadurchdieWirksamkeitderübrigenBestimmungennichtberührt,wenn sichimGesamtgefügedesVertrageseineverbleibendesinnvolleRegelungergibt. 79
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