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TRBS 2121 Teil 2 (Leitern) Die technischen Regeln für Betriebssicherheit werden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch die Anwendung und Beachtung der technischen Regeln kann der Unternehmer sicherstellen, dass die Anforderungen der BetrSichV bei den entsprechenden Arbeiten beachtet werden. Leitern als Verkehrsweg Leiter nicht zulässig Alternative wählen z. B. Fahrgerüst häufige Nutzung sehr seltene Nutzung Leiter zulässig Bis zu einer Höhe von 5 Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Für höher gelegene Zugänge sind Alternativen (z. B. Fahrgerüste) einzusetzen. Ausnahme: Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen Leitern auch bei mehr als 5 Metern Höhenunterschied verwendet werden. Zustiegshöhe 5m Leiter zulässig Fahrgerüste 8m Tritte und Arbeitspodeste LEITERN TECHNISCHE REGELN FÜR BETRIEBSSICHERHEIT 5m Leiter zulässig, max. Nutzungsdauer 2 Stunden bei Arbeiten auf Stufen, Plattform oder Einhängetritt Standhöhe 2m Leiter zulässig, zeitlich unbegrenzt bei Arbeiten auf Stufen, Plattform oder Einhängetritt Treppen, Plattformen, Bühnen Alternative wählen z. B. Fahrgerüst Bis zu einer Standhöhe von 2 Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden. Bei über 5 Metern Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. ein Fahrgerüst) zu wählen. Grundsätzlich gilt: Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit beiden Füßen auf einer Stufe (mind. 80 mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform steht. Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig. Hinweis: Die TRBS ist nur für Deutschland gültig. LEITERN Steigleitern Leitern als Arbeitsplatz Leiter nicht zulässig Anhang 8m 7
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