HEYLO Hauptkatalog Luftsysteme Strana 99
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LU FT R E I N I G U N G Staubfrei sanieren! Warum ist Baustaub ein Problem? Bei den meisten handwerklichen Tätigkeiten auf dem Bau entsteht Staub. Dies war schon immer so und kaum jemand störte sich bisher daran. Die Verhältnisse haben sich deutlich zu mehr Gesundheitsschutz verändert. Denn inzwischen ist bekannt, wie gesundheitsschädlich Stäube sind. Welche Auswirkung die Stäube auf unsere Gesundheit haben, ist abhängig von der Art des Staubes, der Dauer und dem Umfang der Staubbelastung, vom Ort der Ablagerung in den Atemwegen und von der Teilchengröße (Grobstaub / Feinstaub). In einer 8-Stunden-Schicht gelangen ca. 5.000 Liter in unsere Lungen. Etwa 300 Mio. Lungenbläschen (Alveolen) versorgen unseren Körper daraus mit Sauerstoff. Werden große Staubmengen über einen sehr kurzen Zeitraum eingeatmet, ist dies besonders schädlich. Ausgerechnet der sehr feine A-Staub gilt als extrem schädlich, da er die Reinigungsmechanismen unserer Lungen schnell überfordert und schlecht abbaubar ist. In Folge wird der Körper viel schlechter mit Sauerstoff versorgt. Es kommt bereits bei einfachen Tätigkeiten zur Kurzatmigkeit. Auch Atemwegs- und Staublungen-Erkrankungen (Silikose), Asbestose und Krebserkrankungen können folgen. Verschiedene Arten von Stäuben Baustäube sind in der Regel mineralische Mischstäube, z.B. aus Sand, Kalk, Gips, Zement oder Beton. Hierin enthalten ist fast immer Quarzfeinstaub. Dieser Quarzanteil im Feinstaub ist sehr gesundheitsschädlich, denn er begünstigt Silikose und auch Lungenkrebs. Neben den mineralischen Quarzfeinstäuben weisen aber auch andere Stäube hohe Gesundheitsrisiken auf: n n n n n n Faserstäube, z. B. alte Glas- oder Mineralwolle KMF: Asbest, krebserregend Hartholzstäube: krebserregend Gipsstaub (AGW 6 mg/m³): Staublungenerkrankung Bleihaltige Stäube aus Farben, Beschichtungen: krebserregend Mischstäube mit Schadstoffen wie PAK, PCP, etc.: krebserregend Stäube mit Schimmelpilzsporen: allergieauslösend Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat für den Umgang mit solchen Stoffen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) aufgestellt. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. In folgenden Richtlinien spielt das Thema Staub eine besondere Rolle: TRGS 504: Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub TRGS 505: Blei TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle TRGS 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen TRGS 553: Holzstaub TRGS 559: Mineralischer Staub TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stäuben DGUV Regel 101-004: Kontaminierte Bereiche (bisher: BGR 128) DGUV Information 201-028: Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858) 97
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